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Informationen
Kleingartenanlage
An der Ebendorfer Straße
Ebendorfer Straße 15b
39179 Barleben
Wichtige Hinweise
Wenn Sie ihren Kleingarten aufgeben und einen Nachnutzer suchen, beachten Sie bitte die Vorschriften, die sich für Sie aus unserer Gartenordnung heraus ergeben. Bitte sprechen Sie mit dem Vorstand, damit nicht unnötige Irritationen entstehen. Sie müssen daran denken, das Sie Mitglied des Kleingartenvereins sind, und gegebenen Falls ihre Mitgliedschaft fristgemäß kündigen. Der Vorstand hat das Entscheidungsrecht wer Mitglied des Vereins wird und wer nicht. Und nur ein Vereinsmitglied hat das Recht auch eine Parzelle innerhalb der Anlage zu pachten. Erst wenn diese Fragen geklärt sind, könne Sie ihr Eigentum innerhalb der von ihnen gepachteten Parzelle verkaufen. Richten Sie sich nicht nach diesen Bestimmungen kann es passieren, das Ihr Käufer seinen erworbenen Besitz nicht nutzen kann.
In unserer Kleingartenanlage gibt es eine ganze Reihe von freien Gärten, die sie über den Vereinsvorstand pachten können. In Kürze wird hier ein aktuelles Register vorhanden sein, in dem Sie sich über Zustand und Ausstattung der freien Gärten informieren können.